Elektronische Zigaretten schädigen nicht das Herz
E-Zigaretten haben keine akuten unerwünschten Wirkungen auf kardiale Funktionen.
Dies geht aus den Forschungsergebnissen hervor, die Dr. Konstantinos Farsalinos aus Griechenland, am Wochenende auf einer Pressekonferenz beim Kongress der europäischen Kardiologen Vereinigung (ESC) in München vorstellte. Zum original Pressetext geht es hier.
Da diese Pressemitteilung in Englisch ist, haben wir hier die deutsche Übersetzung:
Rauchen ist der vermeidbarste Risikofaktor für Herz- und Lungenerkrankungen und wird voraussichtlich zu 1 Milliarde Todesfällen im 21. Jahrhundert führen. Elektronische Zigaretten wurden in den letzten Jahren als sicherere Alternative für Raucher vermarktet. Mehrere Millionen Menschen nutzen diese bereits weltweit. Elektronische Zigaretten simulieren die Wirkung des Rauchens durch die Herstellung eines Dampfs, der dann inhaliert wird. Die Geräte bestehen aus einer Batterie, einer Kartusche, die Flüssigkeit enthält und einem Heizelement, das warm wird und dadurch diese Flüssigkeit verdampft. Laboranalysen der Flüssigkeiten zeigen, dass sie weniger giftig sind als normale Zigaretten. In den meisten Studien wurden keine Nitrosamine gefunden, aber selbst in den Studien, bei denen Nitrosamine gefunden wurden, waren die gemessenen Mengen 500-1400 mal geringer als die in einer Tabakzigarette vorhandene Menge. Dies bedeutet, dass elektronische Zigaretten 4-12 Monate lang täglich verwendet werden müssen, um die gleiche Menge an Nitrosaminen aufzunehmen, die in einer einzigen Tabakzigarette enthalten sind.
DAMPFER in der BUNTE
Dabei stellt sie auch den DAMPFER vor.
Schaut am besten mal rein:
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Neue Pressemitteilung des VdeH zu der absurden Empfehlung des BfR
Institut für Risikobewertung nimmt Vergiftung von zwei Millionen Menschen in Kauf
In einer Pressemeldung vom 07.05.2012 empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Verwendung von eZigaretten in Nichtraucherzonen zu verbieten. Weil nicht bekannt sei, was der eZigarettenraucher ausatmet, müsse man die eZigarette der Tabakzigarette gleichstellen: „Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein“, fordert der Präsident des BfR.
Die explizite Konsequenz: Zwei Millionen eZigaretten-Nutzer würden selbst zu Passivrauchern der Tabakkonsumenten und müssten in den Raucherzonen die Giftstoffe inhalieren, die sie durch den Umstieg auf die eZigarette endlich losgeworden waren. Dieses Risiko wird vom BfR in grob fahrlässiger Weise missachtet.
Tabakrauch-Gift vs. eZigaretten-Dampf
Tabakrauch enthält 4.800 Substanzen, davon sind mindestens 250 giftig oder krebsfördernd. 110.000 bis 140.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des Tabak-Rauchens. Des Weiteren verschlechtert sich die Lebensqualität bei Rauchern erheblich (häufigere bakterielle Infektionen, geringere körperliche Fitness u.v.m.).
Im Dampf einer auf dem deutschen Markt erhältlichen eZigarette ist keines dieser giftigen Spaltprodukte einer Tabakzigarette enthalten. Deshalb werden Nichtraucher beim elektrischen Produkt nicht durch krebsfördernde Substanzen gefährdet. In einer Untersuchung des renommierten Wessling-Labors wurde dieses Ergebnis Anfang 2012 bestätigt.
http://vd-eh.de/de/Presse-02-2-12.html
Aldehyde in eZigaretten?
In der Pressemitteilung vom 07.05. behauptet das BfR weiter: „Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben.“
Diese Aussage bezieht sich auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2008. Das erfährt der Leser aber nicht. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Gefährdung durch Aldehyde in eZigaretten immer noch aktuell sei.
In der Untersuchung von 2008 wurde eine elektrische Zigarette analysiert, die anstelle des heute üblichen Aromaliquids eine Tabakmischung erhitzt. Nicht nur, dass bei diesem Gerät um 500 Grad höhere Temperaturen entstehen als bei einer handelsüblichen eZigarette - das Produkt selbst ist seit Jahren nicht mehr im Handel erhältlich.
Risikobewertung unter Missachtung der Fakten
„Die Risikobewertung erfolgt auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien“, steht auf der Internetseite des Instituts zu lesen. In diesem Fall muss stark an den wissenschaftlichen Kriterien gezweifelt werden. Es fehlen Belege von Argumenten, und Fakten werden nicht korrekt wiedergegeben.
Zumal das BfR 2008 noch zu diesem Ergebnis gekommen ist: „Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses Systems (Anm.: Liquidsystem) allerdings nicht erwartet.“ http://tinyurl.com/czlmu5q
Trotzdem wird vier Jahre später der Eindruck erzeugt, dass die eZigarette das gleiche Gefährdungspotential für die Raumluft besitze wie die Tabakzigarette.
Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH: „So ein gefährlicher Schwachsinn! Uns Dampfer in die Raucherkäfige zu sperren erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.“
Über den Verband des eZigarettenhandels e.V.
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektrischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektrischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektrischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.
Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E Zigaretten
Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt.
In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.
Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.
Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Hetzkampagne gegen e-Raucher
Die Konsequenz, die zumindest in Kauf genommen wird: Eine Vielzahl von Nutzern der elektrischen Zigarette müsste wieder zur krebsfördernden Tabakzigarette zurückkehren. Das nennt man im Volksmund „Wahnsinn mit Methode“.
Die Methode scheint zu greifen: Der Markt ist verunsichert, Händler haben Angst um ihre Existenz und die Bürger verstehen die Welt nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht tragbar.
Dass die elektrische Zigarette oder einzelne Komponenten nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen und deshalb weiter frei als Genussmittel gehandelt werden dürfen, ist von berufener Seite bereits juristisch beleuchtet worden).
Des Weiteren haben die Befürworter der eZigarette in den letzten Monaten so viel Material zur richtigen Einordnung des Produkts, Studien, Fakten, Untersuchungen, Vergleiche zur Tabakzigarette etc. geliefert, dass man allen Teilnehmern der Diskussion, die deren Existenz bestreiten, willentliche Wahrnehmungsstörungen attestieren muss.
Zusammenfassung der Fakten
Die eZigarette ist ein Genussmittel und eine probate Alternative zur Tabakzigarette für Raucher, die nicht aufhören wollen oder können. Sie ist kein Arzneimittel, sie hat keine therapeutische Bedeutung oder Wirkung und dient somit nicht zur Rauchentwöhnung. Dies wird auch von keinem Mitglied des Verbands des eZigarettenhandels so beworben. Die Inhaltsstoffe der eZigarette sind bekannt und werden von Herstellern und Händlern angegeben. Die Produkte aller Händler, zumindest der im VdeH organisierten, sind auf ihre Sicherheit und Qualität geprüft.
Dass in den Stellungnahmen der Gegner nahezu durchgehend im Konjunktiv argumentiert wird, ist ein Nachweis der fehlenden Beweislage. Völlig unverständlich ist die Interpretation, in der Mutmaßungen und Einschätzungen zu Fakten umgedeutet werden. Ein Erlass (NRW) oder eine Antwort auf Anfragen (Bund) können keine gesetzlich verbindliche Regelung zur Klassifizierung der eZigarette ersetzen. Diese erfolgt im Verlaufe des Jahres durch einen Entscheid der EU.
Handel ist nicht verboten
Die jüngste Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Regierungserklärung zur eZigarette, zumal wesentliche Punkte der Anfrage nicht beantwortet werden konnten.
Daher ist der Handel und Gebrauch der eZigarette auch weiterhin nicht verboten! Der VdeH bestärkt alle Händler und Konsumenten darin, sich nicht weiter verunsichern zu lassen.
Kommunale Stellen, die sich dieser juristischen Realität widersetzen, müssen nach wie vor mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.
Verband des eZigarettenhandels am 1. März 2012
Stellungnahme zu der Explosion einer E-Zigarette in den USA
In Florida explodierte eine eZigarette und verletzte ihren Besitzer. http://www.bild.de/news/ausland/rauchen/elektrische-zigarette-im-mund-explodiert-mann-verletzt-22667890.bild.html
Hierzu ist zu sagen, dass es sich hierbei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Unfall mit einem recht speziellen "Mod", also einer Bastelei handelte, die hierzulande absolut nicht gängig ist: Um eine höhere "Leistung" zu erreichen, werden zwei kleine 3,0 Volt-Akkus hintereinander in einen Akkuträger gesteckt und so durch die Reihenschaltung 6 Volt erreicht. Dies birgt die Gefahr, dass bei der Entladung, also beim Gebrauch, kleinste Leistungs- und Ladungsunterschiede der verwendeten Akkus eine Überlastung des schwächeren Akkus verursachen und dieser sich entzündet. Findet dies zudem in einer gasdichten Hülle statt, kann es zu einer Art Explosion kommen. Daher sind alle Lithium-Ionen Akkus, die aus mehreren Zellen bestehen (wie Handy- oder Notebookakkus), mit einer Lade-/Entladeelektronik ausgestattet, die dies verhindert. Selbst die einzelligen Serien-eZigaretten verfügen über einen solchen Schutz und höherwertige "Protected" Akkuzellen ebenfalls.
Bei Standardgeräten, Serienmodellen oder der Verwendung lediglich einzelner Akkus in Akkuträgern, also bei sachgemäßem Gebrauch, kommt dies nicht vor! Nachfolgend noch ein Link zur entsprechenden, tiefergehenden Warnung der amerikanischen eRaucher: http://www.e-cigarette-forum.com/forum/announcements-rules/269461-exploding-mods-update-february-2012-a.html
Der Verband deutscher eZigaretten Händler hat ähnliche "Tuningmaßnahmen" bereits zu dessen Gründung geächtet und wird dies auch weiterhin ablehnen.
Neue Studie beweist: Kein Passivrauch bei eZigaretten!
Seevetal (ots) - Keine Giftstoffe im Dampf von elektrischen Zigaretten: Das ist das Ergebnis einer Studie des renommierten Wessling Laboratoriums in Altenberge. Das Labor testete auf vier typische Schadstoffe, die beim Verbrennen von Tabak entstehen und sich auch im Zigaretten-Qualm nachweisen lassen. Außerdem wurde untersucht, ob sich in der Atemluft eines eZigaretten-Dampfers Spuren des Liquid-Bestandteils Propylenglykol befinden. Das Resultat des Gutachtens: Alle getesteten Stoffe liegen unterhalb der Nachweisgrenze und stellen somit keine Belastung für die Raumluft oder Nichtraucher in der Umgebung dar.
Der Testablauf
Im Labor für Produktanalytik der akkreditierten Wessling GmbH in Altenberge wurden unterschiedliche Aromaliquids in verschiedenen Nikotinstärken getestet. Zum Einsatz kamen eZigaretten von Anbietern, deren Produkte allesamt im deutschen Handel erhältlich sind.
Die sechs Probanden atmeten den Dampf durch einen Schlauch in eine Gaswaschflasche. Jeder Teilnehmer nahm mindestens 30 Züge. Auch die Atemluft zwischen den Dampfzügen wurde durch den Schlauch in die Lösung geleitet. Danach wurden die Lösungen im Labor untersucht.
Die untersuchten Stoffe
Getestet wurde, in welcher Konzentration sich folgende fünf Stoffe im Exhalat nachweisen lassen: Formaldehyd, Acrylamid, Acrolein, Nikotin und Propylenglykol. Die drei erstgenannten, höchst giftigen Substanzen sind Bestandteile der Atemluft des Rauchers einer Tabakzigarette. Beim Verdampfen von Aromaliquid in der eZigarette werden diese Stoffe aufgrund der deutlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Tabakverbrennung üblicherweise nicht gebildet. Das Laborergebnis bestätigt diese Vermutung. Nikotin kann ein Bestandteil von Aromaliquids sein, Propylenglykol ist die dampfbildende Substanz bei eZigaretten. Im ausgeatmeten Dampf kommen beide Stoffe ebenfalls nicht vor.
Der Prüfbericht zur Untersuchung ist als PDF-Datei angehängt. Die Untersuchung wurde vom Verband des eZigarettenhandels in Auftrag gegeben.
Über den Verband des eZigarettenhandels e.V.
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind Verbandsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant, welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser Verband ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter auszubauen.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels e.V.
Telefon | phone :+49 (0) 41 05 - 85 987 - 23
Telefax | fax: +49 (0) 41 05 - 85 987 - 90
email: presse@vd-eh.de
web: www.vd-eh.de
Verband der eZigaretten-Händler wehrt sich gegen Falschaussagen
In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines sehr erfolgreichen Produktes, welches erheblich weniger schädlich ist als die Tabakzigarette. Über die Gründe der Kampagne kann nur spekuliert werden.
TENDER – The Mobile Loading Dock

Ein weiteres neues Mitglied in unserer Dampferflotte ist der Tender, ein mobiles Treibstoffdock, das alle Dampfer in Zukunft mit maximaler Reichweite bei absoluter Unabhängigkeit von Küste & Festland versorgt, da man mit dem Tender erst nach 3-5 mobilen Aufladungen wieder im Heimathafen anlegen muss.
Direkt hier im Shop kann man ihn bestellen!
DICKSCHIFF – Dampfer goes XXL

Ab sofort sorgt das Dickschiff mit seiner super Verdampfer-Einheit (High-Power-Akku mit hochwertigen Lithium-Ionen) für eine ausgiebige und sorgenfreie XXL-Dampferfahrt. Das dazugehörige USB-Ladegerät garantiert zudem, dass der Dampf niemals ausgeht.
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Händlerkarte Beta
Ersatzakku für den Dampfer frisch aus der Werft
Seit gestern gibt es wieder einen Ersatzakku für den Dampfer zu kaufen. Dieser kommt frisch aus der Werft und wurde auf den Namen "Kohlebunker" getauft. Direkt hier im Shop kann man ihn bestellen!
Dampfer verlost KLEE-Tickets
Dampfer KLEE-Blatt Gewinnspiel

Am 14. Oktober 2011 startet in Zusammenarbeit mit Dampfer die KLEE "Aus lauter Liebe" Tour 2011.
Aus diesem Grund haben wir deutschlandweit ein paar GlücksKLEEblätter in Form von Großplakaten verteilt. Wenn Ihr ein solches Plakat seht, dann fotografiert es, postet es mit genauem Ort auf Eure Pinnwand und markiert die Dampfer Fanseite auf dem Foto.
Dann teilt uns noch mit, welche BIZ Variante ihr haben möchtet und die Schachtel macht sich umgehend auf den Weg zu euch!
Viel Spass und Glück beim Suchen!
Weitere Informationen auf Facebook unter dem Reiter Gewinnspiel
Die Gewinner des Dampfer Rezensions Gewinnspiels stehen fest
Die Plätze 5-50. werden per E-Mail benachrichtigt.
4. Platz: Sven Molnar
3. Platz: Beate / Gerhardt Thau
2. Platz: Roberto Kemmler
*gedachter Trommelwirbel*
1. Platz: Dennis Bartschat
Herzlichen Glückwunsch!
Dampfer meets Art – unser neuer Spot
Dampfer meets Art! Enjoy!
Johnny Depp raucht elektronische Zigarette
Katherine Heigl ist begeisterte Dampferin
